Neuregelung der Umsatzsteuerpauschalierung zum 01. Januar 2022

Für landwirtschaftliche Umsätze, die nach § 24 Umsatzsteuergesetz der Pauschalversteuerung von derzeit 10,7 % unterliegen wird ab dem kommenden Kalenderjahr eine Umsatzgrenze eingeführt.
- Danach ist die Anwendung des pauschalen Steuersatzes nur noch möglich, wenn die Vorjahresumsätze 600.000 Euro nicht überschritten haben.
Die Ermittlung der Vorjahresumsätze muss auf Basis des Kalenderjahres erfolgen.
Die Umsatzgrenze schließt alle Lieferungen des landwirtschaftlichen Betriebes von Vieh, Milch, Getreide, Kartoffeln usw. ein.
Wir sind angehalten eine entsprechende Auskunft zu den Umsätzen bei Ihnen in Schriftform abzufragen. Unseren derzeitigen Planungen nach werden wir dazu im Herbst 2021 gesondert auf Sie zukommen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an unser Rechnungswesen, Frank Möller unter 05191 / 609-21.

Getreide

Niederschläge in exportorientierten Ländern lassen die Preise weiter purzeln. Wir befinden uns aber weiterhin auf einem höheren Niveau, so dass es bei den Milch- und Fleischpreisen schwer sein wird die Kosten für höhere Futterkosten wieder zu erwirtschaften. Trotzdem waren Verkäufe von Getreide in den letzten zwei Monaten richtig. Nun hoffen wir auf Niederschläge zum Wochenende, damit sich das Getreide in der Kornfüllungsphase noch gut entwickelt.